b) Die Union ist verpflichtet, dem Unternehmen dokumentarische Beschlüsse über Vereinbarungen vorzulegen, die auf nationaler und einheimischer Ebene getroffen wurden, bevor solche Abzüge vorgenommen werden. Die DGB-iGZ-Vereinbarungen sehen vor, dass Arbeitnehmer nach 12 Monaten Beschäftigung bei der Zeitarbeitsfirma das Recht haben, von der “Grundstufe” (Hauptstufe) zum “Hauptsystem” (Hauptstufe) überzugehen. Die Vergütung in diesem letztgenannten System ist in allen Maßstäben um 3 % höher als im Basissystem. Dass Leiharbeit nun tarifvertraglich geregelt ist, ist nicht nur für den traditionellen Zeitarbeitssektor relevant, sondern auch für Leiharbeitnehmer in den “Personal-Service-Agenturen”, die auf der Grundlage öffentlicher Ausschreibungen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) eingerichtet werden sollen, um Arbeitslose vorübergehend einzustellen und kurzfristig einzustellen (DE02222203N). Eine Voraussetzung für eine Zeitarbeitsfirma, einen Vertrag über die Leitung eines PSA zu erhalten, ist die Einhaltung eines Tarifvertrags. Die neuen Tarifverträge regeln einen der wichtigsten Wirtschaftszweige, die zuvor nicht in die Tarifverhandlungen mit mehreren Arbeitgebern fallen. Ohne die neuen Rechtsvorschriften über Leiharbeit wären diese Abkommen sicherlich nicht unterzeichnet worden. Mit den Tarifverhandlungen mit dem DGB sahen sich die Arbeitgeber als “das Beste des Schlimmsten” aus. BZA und iGZ sehen es als Erfolg, dass sie die Umsetzung von Gleichbehandlung und gleichem Lohn für Leiharbeiter verhindert haben. Für den DGB markieren die bundesweiten branchenübergreifenden Vereinbarungen das Ende einer Entwicklung, die vor Jahren mit einer Handvoll Tarifverträgen auf der Ebene der einzelnen Agenturen (DE0105222N undDE9907211N) begann, begleitet von einer Großen Skepsis in einer Reihe von Gewerkschaften, ob der Zeitarbeitssektor als normaler Sektor akzeptiert werden sollte. Es bleibt abzuwarten, wie diese Vereinbarungen unter Leiharbeitnehmern wahrgenommen werden und inwieweit die DGB-Gewerkschaften in der Lage sind, Leiharbeitnehmer zu organisieren und eine starke Gewerkschaftsvertretung zu etablieren. (Heiner Dribbusch, Institut für Wirtschafts- und Sozialforschung, WSI) Der DGB-Verhandlungsverband und die BZA haben am 20.
Februar 2003 (DE0303202N) eine erste Rahmenvereinbarung zur Festlegung der “Eckpunkte” für ein Tarifpaket vereinbart. In der Vereinbarung wurden Standardlöhne für Leiharbeitnehmer festgelegt, und um den Grundsatz des gleichen Entgelts zu beachten, einigten sich die Tarifparteien darauf, dass Leiharbeitnehmer, die an Verwenderunternehmen geschickt wurden, in denen der tariflich vereinbarte Lohnsatz für Dauerbeschäftigte über dem Normalsatz für Leiharbeitnehmer lag, eine zusätzliche Vergütung erhalten sollten.